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Grabpflege

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Wir übernehmen die Grabpflege in Bitburg und Umgebung

Sie wählen aus unserem Service-Programm die gewünschte Leistung:

Unser Leistungsspektrum umfasst:

  • Gärtnerische Anlage und Gestaltung des Grabes

  • Regelmäßige Betreuung und Pflege des Grabes

  • Jahreszeitlich wechselnde Bepflanzungen

  • Schmuck des Grabes mit Wintergrün und dauerhaften Gestecken

  • Grabschmuck zu Allerheiligen, Totensonntag und persönlichen
    Gedenktagen ( Kränze, Gestecke, Pflanzschalen, Blumensträuße )

  • Erneuerung der gärtnerischen Anlage nach Einsinkschäden

  • Grabpflege für die gesamte Ruhezeit durch Legatvertrag

Information über Dauergrabpflege

Wir sind Mitglied der Genossenschaft der Friedhofsgärtner im Lande Rheinland-Pfalz und gewährleisten Ihnen die langfristige Grabpflege . Nach einem Todesfall schließen Hinterbliebene, Erbengemeinschaften, Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter oder andere Beauftragte über uns einen entsprechenden Legat-Pflege-Vertrag für einen bestimmten Zeitraum ab. Man kann aber auch schon zu Lebzeiten eigenhändig einen Legat-Vertrag für die Pflege seines Grabes schließen.

Vertragsinhalt

Gegenstand des Dauergrabpflegevertrages ist die langfristige Vereinbarung friedhofsgärtnerischer Arbeiten an einem bestimmten Grab. Der Dauergrabpflegevertrag wird in der Regel für 5 bis 30 Jahre abgeschlossen. Die Kosten für die ganze Laufzeit des Vertrages werden bei Vertragsabschluss bezahlt. Die Genossenschaft legt die Vertragssumme mündelsicher an; die Zinsen des Kapitals werden dem Vertrag gutgeschrieben. Eine bei Vertragsabschluss erhobene 5%ige Gebühr dient zur Verwaltung des Vertrages. Die Genossenschaft übernimmt die Überwachung der Leistung des Friedhofsgärtners.

Vertragsabschluss

Der Grabinhaber wählt die Friedhofsgärtnerei, die Mitglied der Genossenschaft sein muss, selbst aus. Die Friedhofsgärtnerei übernimmt alle Formalitäten des Vertragsabschlusses. Die Genossenschaft prüft, unterzeichnet und bestätigt den Auftrag. Der Vertrag wird mit Zahlung wirksam.

Sicherheit für den Kunden

Die Qualität und die Kontinuität der Grabpflege werden durch Inspektoren unserer Genossenschaft regelmäßig überprüft. Bei unzureichender Pflege, Betriebsaufgabe oder Tod eines Genossen, wird ein anderer, geeigneter Mitgliedsbetrieb der Genossenschaft der Friedhofsgärtner zur Fortführung der Grabpflege verpflichtet. Unsere Genossenschaft übernimmt also die Gewähr dafür, dass die vertraglichen Leistungen erbracht, und das Grab entsprechend in Ordnung gehalten wird.

Genossenschaft der Friedhofsgärtner
im Lande Rheinland-Pfalz eG,
Planiger Str. 34
55543 Bad Kreuznach
Telefon 0671/65926 Tele-Fax 0671/63834
(Link zur Domain der Genossenschaft)

Wir sind Mitgliedsbetrieb

... und haben die bessere Lösung,

gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.

E-Mail: info@blumen-steindorf.de



  
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