
Sie wählen aus unserem Service-Programm die gewünschte Leistung:
Gärtnerische Anlage und Gestaltung des Grabes
Regelmäßige Betreuung und Pflege des Grabes
Jahreszeitlich wechselnde Bepflanzungen
Schmuck des Grabes mit Wintergrün und dauerhaften Gestecken
Grabschmuck zu Allerheiligen, Totensonntag und persönlichen
Gedenktagen ( Kränze, Gestecke, Pflanzschalen, Blumensträuße )
Erneuerung der gärtnerischen Anlage nach Einsinkschäden
Grabpflege für die gesamte Ruhezeit durch Legatvertrag
Information über DauergrabpflegeWir sind Mitglied der Genossenschaft der Friedhofsgärtner im Lande Rheinland-Pfalz und gewährleisten Ihnen die langfristige Grabpflege . Nach einem Todesfall schließen Hinterbliebene, Erbengemeinschaften, Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter oder andere Beauftragte über uns einen entsprechenden Legat-Pflege-Vertrag für einen bestimmten Zeitraum ab. Man kann aber auch schon zu Lebzeiten eigenhändig einen Legat-Vertrag für die Pflege seines Grabes schließen.
Gegenstand des Dauergrabpflegevertrages ist die langfristige Vereinbarung friedhofsgärtnerischer Arbeiten an einem bestimmten Grab. Der Dauergrabpflegevertrag wird in der Regel für 5 bis 30 Jahre abgeschlossen. Die Kosten für die ganze Laufzeit des Vertrages werden bei Vertragsabschluss bezahlt. Die Genossenschaft legt die Vertragssumme mündelsicher an; die Zinsen des Kapitals werden dem Vertrag gutgeschrieben. Eine bei Vertragsabschluss erhobene 5%ige Gebühr dient zur Verwaltung des Vertrages. Die Genossenschaft übernimmt die Überwachung der Leistung des Friedhofsgärtners.
Der Grabinhaber wählt die Friedhofsgärtnerei, die Mitglied der Genossenschaft sein muss, selbst aus. Die Friedhofsgärtnerei übernimmt alle Formalitäten des Vertragsabschlusses. Die Genossenschaft prüft, unterzeichnet und bestätigt den Auftrag. Der Vertrag wird mit Zahlung wirksam.
Die Qualität und die Kontinuität der Grabpflege werden durch Inspektoren unserer Genossenschaft regelmäßig überprüft. Bei unzureichender Pflege, Betriebsaufgabe oder Tod eines Genossen, wird ein anderer, geeigneter Mitgliedsbetrieb der Genossenschaft der Friedhofsgärtner zur Fortführung der Grabpflege verpflichtet. Unsere Genossenschaft übernimmt also die Gewähr dafür, dass die vertraglichen Leistungen erbracht, und das Grab entsprechend in Ordnung gehalten wird.
| Genossenschaft der Friedhofsgärtnerim Lande Rheinland-Pfalz eG,Planiger Str. 34 55543 Bad KreuznachTelefon 0671/65926 Tele-Fax 0671/63834 |
| (Link zur Domain der Genossenschaft) |
Wir sind Mitgliedsbetrieb | |
| ... und haben die bessere Lösung,gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot. |
E-Mail: info@blumen-steindorf.de | |
